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Grundsteuerreform

Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer in einem Urteil aus dem Jahre 2018 als verfassungswidrig eingestuft. Der Bundestag hat daraufhin das Grundsteuerreformgesetz beschlossen, das Land Baden-Württemberg im November 2020 das Landesgrundsteuergesetz erlassen.

Im Ergebnis sollen durch die Grundsteuerreform also durch den Wechsel der Systematik auf das neue Landesgrundsteuergesetz keine Mehreinnahmen gegenüber der bisherigen Grundsteuer angestrebt werden. Jedoch kommt es zu Belastungsverschiebungen zwischen den einzelnen Steuerpflichtigen; in jedem Einzelfall wird sich die Höhe der ab 2025 zu bezahlenden Grundsteuer im Vergleich zur jetzigen ändern.

Derzeit übermittelt das Finanzamt die neuen Grundsteuerwertbescheide und die zugehörenden Grundsteuermessbescheide zum 01.01.2025 an Sie als Eigentümer. Dieser Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der Stadt Kenzingen, den der Gemeinderat erst im letzten Quartal des Jahres 2024 festsetzen wird, multipliziert. Erst dann kann die Höhe der Grundsteuerschuld 2025 in jedem Einzelfall bestimmt werden.

Aktuelle Vorlagen und Informationen zur Grundsteuererklärung sowie Ausfüllhilfen finden Sie hier zum Download im PDF-Format zusammengefasst. Informationen in Papierform erhalten Sie in den Rathäusern der Kernstadt und der Ortsteile.

Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Jasmin Minosa Tel.Nr. 07644 900-223 zur Verfügung.