Der Bürgermeister informiert:
Die Entwicklung im Jahr 2015, als rund 890.000 Menschen nach Deutschland kamen, um hier als Geflüchtete Aufenthaltsrecht zu erlangen, stellte Bund, Länder und Kommunen vor erhebliche Probleme zunächst einmal in Sachen Unterbringung. So kamen im Jahr 2015 nach Baden-Württemberg rund 185.000 Menschen, davon allein im Monat November fast 40.000, die auf Gemeinschaftsunterkünfte in den Städten und Gemeinden verteilt wurden. Vor allem die Schließung der sogenannten Balkan-Route im Jahr 2016 hatte einen deutlichen Rückgang der Ankünfte zur Folge, in Baden-Württemberg kamen im vergangenen Jahr noch 28.000 Flüchtlinge an, und dieser deutliche Rückgang hält 2017 bisher an. Weitere Einreisen sind allerdings im Zusammenhang mit dem sogenannten Familiennachzug, der Familienzusammenführung, zu erwarten.
Die Anstrengungen insbesondere der Kommunen sind jetzt darauf gerichtet, für anerkannte Asylbewerber/-innen geeigneten Wohnraum zu finden und die Menschen in das Bildungssystem und den Arbeitsmarkt zu integrieren. Unterbringung, Spracherwerb und Arbeitsaufnahme - auch in unserer Stadt stellen sich dankenswerter Weise viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer zusammen mit der Stadtverwaltung und dem Landkreis dieser Herausforderung.
In Kenzingen leben zu Beginn des zweiten Quartals 2017 rund 140 Flüchtlinge, die vom Landkreis im Wege der vorläufigen Unterbringung bzw. der Anschlussunterbringung hierher zugewiesen wurden. Weiter sind rund 20 Flüchtlinge mit abgeschlossenem Asylverfahren hierher gezogen.
Von den 140 zugewiesenen Flüchtlingen sind aktuell rund 60 Personen anerkannt, vorwiegend Familien aus Syrien oder dem Irak. Eben aus Syrien und dem Irak kommen schon jetzt mit 57 und 39 der Großteil der in Kenzingen lebenden Flüchtlinge und die Wahrscheinlichkeit, dass diese im weiteren Verfahren Bleiberecht erhalten ist groß. Dazu ist mit derzeit rund 10 Personen zu rechnen, die im Wege der Familienzusammenführung nachziehen werden. Aus den Balkanstaaten kommen 27, aus Afghanistan 10 Personen. Die ‚Bleibeperspektive‘, also die Wahrscheinlichkeit, anerkannt zu werden, ist in diesen Fällen deutlich geringer.
Rund 85 Personen sind derzeit vom Landratsamt vorläufig untergebracht. Diese vorläufige Unterbringung vor der rechtskräftigen Entscheidung über den Asylantrag erfolgt in Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises und bereitet mittlerweile vergleichsweise geringere Sorgen, nachdem der Flüchtlingsstrom wie dargelegt deutlich abnahm. Dies ermöglicht übergangsweise den Verbleib von anerkannten Flüchtlingen in Wohnraum, der für die vorläufige Unterbringung angemietet war. Mit dem Neubau des Mehrfamilienhauses in der Franzosenstraße, welches ab Mai 2017 für die vorläufige Unterbringung genutzt werden kann, ist die Versorgung von weiteren 54 Personen gesichert. Das entspannt die Situation in der Stadt, weil bisher vom Landratsamt für die vorläufige Unterbringung genutzter Wohnraum, dann von der Stadt für die Anschlussunterbringung verwendet werden kann.
Die Anschlussunterbringung ist dennoch ein drängendes Problem. Zuständig sind für die Unterbringung nach Anerkennung des Antrags die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Anerkannte Flüchtlinge sind zwar gefordert sich selbst Wohnungen suchen und diese anzumieten – das stellt jedoch ein fast aussichtloses Unterfangen dar. So sind derzeit bereits 30 Personen, die von der Stadt im Wege der Anschlussunterbringung mit Wohnraum zu versorgen sind, in städtischen Wohnraum eingewiesen. Zudem besteht bei der langfristigen Anschlussunterbringung ein größerer Wohnflächenbedarf pro Person – in der Anschlussunterbringung können also in einer Wohnung weniger Personen untergebracht werden als bei der vorläufigen Unterbringung (4,5-7qm/Person).
Die Bemühungen des vom Deutschen Roten Kreuz Ortsverein Kenzingen e.V. und der Stadt gebildeten Arbeitskreises Wohnen mit dem Ziel, leerstehenden Wohnraum für die Anschlussunterbringung zu gewinnen, waren bisher wenig erfolgreich, obwohl die Mietzahlungen gesichert werden können und die Stadt unterstützend tätig würde. Die dringende Bitte auch an dieser Stelle ist deshalb, leerstehenden Wohnraum zur Vermietung bereit zu stellen und so zu helfen, Flüchtlingen mit Bleiberecht Perspektive zu geben.
Die Menschen, die aus Krisengebieten in unsere Region gekommen sind und denen Bleiberecht zugesprochen wurde, werden zumindest mittelfristig hier bleiben. In der Folge ist es mit der Unterbringung allein nicht getan. Daneben sind der Spracherwerb und die Integration in den Arbeitsmarkt ganz entscheidend für eine erfolgreiche Aufnahme in unsere Gemeinschaft, für gelungene Integration.
Der Spracherwerb beginnt in der Kindertagesstätte. Alle Flüchtlingskinder zwischen 3 und 6 Jahren haben aktuell einen Kitaplatz. In der Grundschule gibt es eine Vorbereitungsklasse für Kinder von der 1.-4. Klasse, die vornehmlich den Spracherwerb zum Ziel hat. Ältere Jugendliche besuchen z. B. die Klassen zur Vorbereitung auf Arbeit/Beruf ohne Deutschkenntnisse (sogenannte VABO-Klassen) in der Carl-Helbig-Schule Emmendingen. Erwachsene anerkannte Flüchtlinge werden vom Zentrum Arbeit für Flüchtlinge (ZAF) des Jobcenters betreut und haben einen Integrationskurs zu besuchen, der aus Sprachunterricht und einem Orientierungskurs besteht. Sprachdefizite sind das entscheidende Hindernis nicht nur bei der Arbeitsvermittlung, auch im Zusammenleben.
Die soziale Betreuung erfolgt bis zum Abschluss der Asylverfahren, zum Teil auch darüber hinaus, durch die Sozialarbeiter des DRK Kreisverbandes Emmendingen. Der Jugendmigrationsdienst der Caritas und die Migrationsberatung für Erwachsene durch das DRK ergänzen das Angebot für anerkannte Asylbewerber. Vor Ort hat die Stadt vor rund einem Jahr eine Halbtagesstelle für die Koordination der Flüchtlingsangelegenheiten vor Ort eingerichtet, die Anlaufstelle ist und bei Bedarf an die entsprechenden Fachdienste vermitteln kann. Für Fragen, Auskünfte und Beratung steht Frau Renate Günter-Bächle (Tel. 900134, Mail: Guenter-Baechle@kenzingen.de) gerne zur Verfügung.
Die professionelle Sozialarbeit wird vielerorts durch einen ehrenamtlichen Helferkreis, in Kenzingen beim DRK Ortsverein beheimatet, unterstützt, dessen Leistung und Wertigkeit kaum zu überschätzen ist und die im Hauptamt weder zu leisten noch zu bezahlen wäre. Allen Helferinnen und Helfern sei deshalb an dieser Stelle großer Dank und Anerkennung für diese vielfältigen Dienste an unseren Mitmenschen versichert. Unabhängig davon ist aber gerade auch vor dem Osterfest festzuhalten: Die Aufnahme von aus der Not zu uns gekommenen Mitmenschen, ihre Unterstützung, ihnen Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten, ist nicht allein die Aufgabe staatlicher Stellen oder weniger Ehrenamtlicher. Sie ist humanitäre Pflicht für jedermann, meint
Ihr
Matthias Guderjan
Bürgermeister