Hauptstraße ab sofort Zone 30
Es handelt sich dabei um die Ausweisung als Zone 30. Damit wurde eine 10 Jahre alte Forderung der Lokalen Agende, die in das von der Stadt Kenzingen erarbeitete Verkehrskonzept aufgenommen wurde, umgesetzt. Mit der Umwidmung der B3, die ab dem 1. März 2014 auf der nun ehemaligen Gemeindeverbindungsstraße Kenzingen – Herbolzheim – Ringsheim verläuft, wurde die Geschwindigkeitsreduzierung möglich. Die Hauptstraße beleibt weiterhin vorfahrtsberechtigt. Die Verwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung der neuen Verkehrsregelung.