Abfallentsorgung und Müllabfuhr
Die Müllgebühr wird jedes Jahr im Januar bzw. Februar in einem Betrag für das ganze Jahr erhoben, eine Abschlagszahlung ist nicht möglich. Den Gebührenbescheid erhält immer der Grundstückseigentümer / Vermieter, der dann im Rahmen der Nebenkostenabrechnung den Anteil beim Mieter erhebt.
Das ist alles in der Müllgebühr enthalten
- Leerung der grauen Tonne alle 14 Tage
- wöchentliche Müllabfuhr im Juli und August
- Abgabe von Wertstoffen auf 12 Recyclinghöfen
- Abgabe von Grünschnitt
- Zuschuss bei Kauf eines neuen Komposters
- kostenlose Abholung von Sperrmüll
- kostenlos Abholung von Schrott
- kostenlose Abholung von Kühlgeräten
- Schadstoffsammmlung im Frühjahr und Herbst in jeder Gemeinde
- Abfallkalender für jeden Haushalt, Infobroschüren und Faltblätter