• [key] + 1: Bedienhilfe
  • [key] + 2: direkt zur Suche
  • [key] + 3: direkt zum Menü
  • [key] + 4: direkt zum Inhalt
  • [key] + 5: Seitenanfang
  • [key] + 6: Kontaktinformationen
  • [key] + 7: Kontaktformular
  • [key] + 8: Startseite

[key] steht für die Tastenkombination, welche Sie drücken müssen, um auf die accesskeys Ihres Browsers zugriff zu erhalten.

Windows:
Chrome, Safari, IE: [alt] , Firefox: [alt][shift]

MacOS:
Chrome, Firefox, Safari: [ctrl][alt]

Zwischen den Links können Sie mit der Tab -Taste wechseln.

Karteireiter, Tabmenüs und Galerien in der Randspalte wechseln Sie mit den Pfeil -Tasten.

Einen Link aufrufen können Sie über die Enter/Return -Taste.

Denn Zoomfaktor der Seite können Sie über Strg +/- einstellen.

Item 1 of 5

Patientenverfügung

Sie können in einer Patientenverfügung festlegen, in welche Untersuchungen und Behandlungen Sie bei schweren Krankheiten oder nach einem Unfall einwilligen oder welche sie untersagen. Die Patientenverfügung ist verbindlich und Betreuer oder Betreuerinnen beziehungsweise Bevollmächtigte und ärztliches Personal müssen sie als wirksame Willensäußerung berücksichtigen. Eine Patientenverfügung sollten Sie mit Vertrauenspersonen besprechen. Das können Verwandte, Freunde oder ärztliches Personal sein.

Ihre Patientenverfügung ist nur dann wirksam, wenn Sie sie schriftlich verfasst und eigenhändig unterzeichnet haben, und zwar durch

  • Namensunterschrift oder
  • ein notariell beglaubigtes Handzeichen.

In einer Patientenverfügung können Sie zusätzlich das Einverständnis zu einer Organspende erklären.