Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung
Hinweis: Bei allen Nutzungen ist auch eine verkehrsrechtliche Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Emmendingen erforderlich. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich per Fax an das Straßenverkehrsamt, Fax. 07641 451-9514. Anträge sollten in der Regel 14 Tage vor Beginn der Maßnahme gestellt werden!